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Einnahmen im landeskirchlichen Haushalt
Die Kirchgemeinden haben separate Haushalte mit weiteren Einnahmen (Kirchgeld, Spenden, Pachten, Gebühren usw.).
Netto: Die Gebühren des Finanzamtes für das Einziehen der Steuer sind schon abgezogen.
Clearing: KiSt von Gemeindegliedern, die in anderen Bundesländern arbeiten.
Das wird daraus: Als erstes wird ein sog. Verteilvolumen definiert.
Die Landessynode beschließt jedes Jahr die Höhe im Haushaltsgesetz.
Das Verteilvolumen (Vv) wird stets im Verhältnis 70:30 aufgeteilt.
Für die übergemeindlichen Aufgaben der Landeskirche stehen somit der 30%-Anteil vom Vv sowie die übrigen Einnahmen zur Verfügung.
Der Anteil für die Ortsgemeinden stieg in den letzten 9 Jahren um 30%, der landeskirchliche Anteil nur um 22%.
Die Ausgangslage ist außerordentlich gut.
Während die Preise um 16% stiegen und die Gehälter im ÖD um 28%, sind die Kirchensteuern um 63% gestiegen.
So wird der 70%-Anteil aufgeteilt.
Den größten Teil bekommen die Kirchgemeinden und die Kirchenbezirke je nach Anzahl der Gemeindeglieder.
Den Rest gibt es auf Antrag für die Gemeindearbeit und für Bau-Investitionen.
So wird der Anteil für die Gemeinden aufgeteilt.
Wie zu erwarten wird der größte Teil für das Personal ausgegeben
(20% Steigerung von 2005 bis 2014).
Der größte Teil der Gelder fließt in die Kirchgemeinden.
Zum Gemeinde-Anteil muss man noch die Bezüge der Pfarrer zählen sowie deren Pensionen (gehören zum "Anteil außerhalb Vv").
2014 blieben nur 46% für alle übrigen landeskirchlichen Aufgaben.
Diese Festlegungen der Landessynode liegen den Zahlen zugrunde.
Jedes Jahr (im Herbst zuvor) werden die Prozent-Zahlen neu bestimmt. Wichtig ist , dass die Spaltensumme 70 ergibt.
Im Laufe der Jahre gab es in den Zeilen viele Veränderungen nach oben und unten.
Ich sehe es so:
Wer 2016 den Kirchenbezirken hätte mehr Spielräume bieten wollen, brauchte nur den Wert 1,47% in "KB auf Antrag" auf z.B. 2,47% setzen und dafür "KG Bau" von 10% auf 9%..
Es würden dann nur 14 Mio statt 15,5 Mio verbaut werden (was immer noch mehr wäre als 2005-2013).
Die Kirchenbezirke aber könnten mit den zusätzlichen 1,5 Mio [anteilig für Dresden: 190.000 Euro] eine Menge machen, was die Attraktivität von Kirche erhöht, außer Bauen.
Ich sehe es so:
Eine neue Gemeinde mit 400 Mitgliedern müsste also mit 40.800 Euro starten, davon wären 32.000 Euro für Personalkosten vorgesehen.
Daraus ergeben sich diese Absolutwerte.
Beispiel: Eine Kirchgemeinde mit 3.000 Mitgliedern hat 2016 Anspruch auf 306.000 Euro aus dem großen Topf der Landeskirche. Pfarrer und Bau geht extra.
Da müsste niemand Jammern...
Für den Pfarrer gäbe es 14.800 Euro, und er zahlt selber in die Rentenversicherung.
O weh, die Pensionen!
Solche Steigerungsraten sehen gar nicht gut aus.
Dabei hat die Landessynode in den letzten Jahren schon 43 Millionen zurück gelegt (die sonst im Verteilvolumen gewesen wären).
Über Pfarrer-Gehälter sollte dringend geredet werden.
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Bis 2015 Rechnungsergebnisse. Ab 2016 Plan-Zahlen. In Millionen Euro. Anhalten mit der Maus.